Wichtiges und Voraussetzungen:
· Antrag des gesetzlichen Vertreters (Formular wird von der Schule an die Eltern ausgegeben)
· Zuständige Behörde: die Bezirkshauptmannschaft (Antrag mit Foto des Kindes wird von der Schule an die BH geschickt)
· Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
· Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften
· Vor Erteilung der Bewilligung muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
Die praktische Prüfung findet am Donnerstag, den 22.10.2020, statt!!!